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OLG Celle, 08.11.2010 - 15 WF 287/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 757
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 05.12.2011 - 10 WF 342/11
Grundsatz des ermäßigten Verfahrenswertes eines einstweiligen …
Zwar mag im Einzelfall eine Anhebung des Verfahrenswerts geboten sein, wenn etwa eine gegenüber anderen einstweiligen Anordnungsverfahren überdurchschnittliche Bedeutung oder außergewöhnliche Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage besteht (vgl. OLG Celle [15. Zivilsenat], Beschluss vom 8. November 2010 - 15 WF 287/10 - FamRZ 2011, 757). - OLG Hamm, 08.05.2015 - 2 WF 66/15
Gegenstandswert einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Kindesunterhalt
Während z.T. die Meinung vertreten wird, dass es bei einstweiligen Anordnungen in diesem Bereich in der Regel bei dem vom § 41 Satz 2 FamGKG angeordneten hälftigen Verfahrenswert verbleibt (z.B. OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2010 - 15 WF 287/10, FamRZ 2011, 757), vertreten andere Oberlandesgerichte die Auffassung, dass in Unterhaltsverfahren in der Regel ein höherer Wert angesetzt werden muss (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.02.2010 - II-3 WF 15/10, NJW 2010, 1385).